Allgemeine Information
Version
1.2
Überarbeitet am
2023-11-12
Produktidentifikator
BI-ACTIV
1.3 Synonyme:
E 460(i)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung Spezifikation für den industriellen/professionellen Nur für gewerbliche Anwender Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Händler
NOTRUFNUMMERN:
+32 70 245 245, +359 2 9154 233, +49 (0) 30 19240, +49 (0) 228 19240, +49 (0) 361 730 730, +49 (0) 761 19240, +49 (0) 551 19240, +49 (0) 6841 19240, +49 (0) 6131 19240, +49 (0) 89 19240, +43 1 406 43 43, +48 42 63 14 724, +41 44 251 51 51, +41 44 251 66 66, +386 522 52 83, +420 224 919 293, +420 224 915 402, +36 80 20 11 99, 070 245 245
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LAFFORT FRANCE SAS
E-Mail-Addresse
info@laffort.com, laffortitalia@laffort.com, laffortusa@laffort.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Produkt unterliegt nicht der Etikettierung gemäß den EG-Richtlinien oder den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften. Keine Kennzeichnung erforderlich
Andere Gefahren
brennbare Produkte. Bildung explosionsfähiger Staub-Luft-Gemische möglich. Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine(n) Stoff(e), der/die in der gemäß Artikel 59 Absatz 1 der REACH-Verordnung erstellten Liste aufgeführt ist/sind, weil er/sie endokrine Eigenschaften hat/haben, oder er/sie ist/sind nicht als Stoff mit endokrinen Eigenschaften gemäß den Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission identifiziert.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Nach unserem Kenntnisstand birgt dieses Produkt bei Einhaltung guter Arbeitshygiene keine besonderen Risiken. 2.2. Kennzeichnungselemente Das Produkt unterliegt nicht der Etikettierung gemäß den EG-Richtlinien oder den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften. Keine Kennzeichnung erforderlich