Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-03-02
Produktidentifikator
Micro Clean ECO
CAS-Nr.
71-23-8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Desinfektionsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Laboratorium Dr. Deppe GmbH
E-Mail-Addresse
sdb@dr-deppe.de, sdb@dr-deppe.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H318, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, H336 betäubende Wirkungen
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Verursacht schwere Augenschäden. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Enthält
n-Propanol
Sicherheitshinweise
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261 - Einatmen von Gas, Nebel, Dampf, Aerosol vermeiden. P280 - Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt anrufen.
Weitere Informationen
Es sind zusätzlich die Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten Artikel 69 zu beachten.
PBT
nicht relevant - keine Registierung erforderlich
vPvB
nicht relevant – keine Registrierung erforderlich Komponente n-Propanol (71-23-8) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12- Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 16-alkyldimethyl-, Chloride Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.