Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
232-140-5/7789-00-6
Name der Chemikalie
Potassium chromate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
2.4
Überarbeitet am
2026-01-19
Produktidentifikator
Kaliumchromat Analytical Grade ACS
1.2 Chemische Bezeichnung:
Kaliumchromat
CAS-Nr.
7789-00-6
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendung im Labor
NOTRUFNUMMERN:
+34 937 077 970, +49 (0) 761 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Labbox Labware S.L
E-Mail-Addresse
info@labbox.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H335, H340, H350i, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS08 GHS07 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H350i - Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. H340 - Kann genetische Defekte verursachen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H335 - Kann die Atemwege reizen. H315 - Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P264 - Nach Gebrauch die Hände, Unterarme und das Gesicht gründlich waschen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Andere Gefahren
Enthält keine PBT- und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1 %, bewertet gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung.
PBT
nicht relevant - keine Registrierung erforderlich
vPvB
nicht relevant – keine Registrierung erforderlich Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Karzinogenität (Einatmen) Kategorie 1B H350i Keimzell-Mutagenität, Kategorie 1B H340 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), H335 Kategorie 3, Atemwegsreizung Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 H410 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Spezifische Konzentrationsgrenzwerte (%): (0,5 ≤ C < 100) Skin Sens. 1; H317 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar