Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
234-343-4/11113-50-1
Name der Chemikalie
Borsäure Borsäure
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-08-14
Produktidentifikator
Boric acid Extra Pure Grade Ph.Eur
1.2 Chemische Bezeichnung:
Borsäure
CAS-Nr.
11113-50-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laboratory use
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+34 937 077 970 (For technical information_Office Hours) In case of medical emergency
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
labbox labware s.l
E-Mail-Addresse
info@labbox.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H360FD
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H360FD
May damage fertility; May damage the unborn child
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Reproduktionstoxizität, Kategorie 1B H360FD Full text of H and EUH statements: see section 16 Spezifische Konzentrationsgrenzwerte: ( 5,5 ≤C ≤ 100) Repr. 1B, H360FD
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H360FD - Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Sicherheitshinweise
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P501 - Inhalt/Behälter gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften einer Abfallsammelstelle zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.