Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-04-09
Produktidentifikator
ANTI-BACTER Handspray Alkohol 70% vol
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
erfrischendes Handgel mit Alkohol
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
wurden nicht bestimmt
Hersteller / Lieferant
LA RIVE GERMANY GMBH
Herstellername
ADEX COSMETICS & PHARMA Leszek Sierdziński
NOTRUFNUMMERN:
112 (allgemeine Notrufnummer
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LA RIVE GERMANY GMBH
E-Mail-Addresse
poczta@adex.net.pl
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Flam. Liq. 2 H225, Eye Irrit. 2 H319 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme und Signalwort GEFAHR
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501 Inhalt/Behälter gemäß nationalen Vorschriften in einen entsprechend gekennzeichneten Abfallbehältern zuführen. * Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gelten nicht für Kosmetika. Kennzeichnung der Verpackung soll Informationen gemäß Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (Neufassung) enthalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Die im Produkt enthaltenen Komponenten erfüllen nicht die PBT oder vPvB- Kriterien gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung.