Viper Compact

Kwizda Agro GmbH

Überarbeitet am : 2026-02-27

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GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

220-120-9/2634-33-5

Name der Chemikalie

1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one

Konzentration

≥0,025-<0,036

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Version

6.0

Überarbeitet am

2026-02-27

Produktidentifikator

Viper Compact

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

und Verwendungen, von denen

NOTRUFNUMMERN:

+43 (0)1 406 43 43

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS09 M004 M009

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Kwizda Agro GmbH

E-Mail-Addresse

lw.leobdf@kwizda-agro.at

GHS-Informationen

Signalwort

Achtung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H400, H410

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H400

Very toxic to aquatic life

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenpiktogramme

GHS09

Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische

Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! Abbauprodukte können ins Grundwasser gelangen. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) SPe 4 Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie (Fortsetzung von Seite 1) Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Beim Umgang mit dem Mittel geeignete Schutzhandschuhe tragen. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Zum Schutz von Nicht-Ziel-Pflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland mit abtriftmindernder Technik (mind. 50 %, gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/ B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand durch einen 20 m bewachsenen Grünstreifen einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig.

Weitere Informationen

EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Dieses Produkt enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Feststellung endokrinschädlicher Eigenschaften Dieses Produkt enthält keine Bestandteile, die gemäß Artikel 57(f) der REACH-Verordnung, der Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 als Bestandteile mit endokrinschädigenden Eigenschaften betrachtet werden, in Mengen von 0,1% oder mehr.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

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