Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
<0,05%
Allgemeine Information
Version
6.0
Überarbeitet am
2025-08-26
Produktidentifikator
Nissovin
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
und Verwendungen, von denen
NOTRUFNUMMERN:
+43 (0)1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Kwizda Agro GmbH
E-Mail-Addresse
lw.leobdf@kwizda-agro.at
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P321 Besondere Behandlung (siehe Erste Hilfe Maßnahmen auf diesem Kennzeichnungsetikett). P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (Fortsetzung von Seite 1) P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! Giftig für Regenwürmer. Abbauprodukte können ins Grundwasser gelangen.
Enthält
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) SPe 4 Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Bei Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen sind Arbeitskleidung und Handschuhe zu tragen. Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 15/2024 - in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig. Für die 1. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone von 1 m zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die 2. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung auf abtragsgefährdeten Flächen ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten: Einsatzgebiet/ Kultur Anwendungsart Abstand in m Abdriftminderungsklasse gemäß Indikation Spritzen oder Sprühen 10 m Regelabstand gemäß Indikation Spritzen oder Sprühen 5 m 50 % gemäß Indikation Spritzen oder Sprühen 3 m 75 % gemäß Indikation Spritzen oder Sprühen 3 m 90 % gemäß Indikation Spritzen oder Sprühen 3 m 95 % Für die 2. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten: Einsatzgebiet/ Kultur Anwendungsart Abstand in m Abdriftminderungsklasse gemäß Indikation Spritzen oder Sprühen 5 m Regelabstand gemäß Indikation Spritzen oder Sprühen 3 m 50 % gemäß Indikation Spritzen oder Sprühen 3 m 75 % gemäß Indikation Spritzen oder Sprühen 3 m 90 % gemäß Indikation Spritzen oder Sprühen 3 m 95 % Für die 3. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Oberflächengewässern einzuhalten. (Fortsetzung von Seite 2)
Weitere Informationen
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.