Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2022-03-07
Produktidentifikator
Exigon
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
und Verwendungen, von denen
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 30 30686700
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Kwizda Agro GmbH
E-Mail-Addresse
lw.leobdf@kwizda-agro.at
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. (ST1102) Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.). (NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. (SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren. (SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem (Fortsetzung von Seite 1) Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzaus- rüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucher- schutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. (SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. (SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. (SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Weitere Informationen
EUH208 Enthält Beauveria bassiana. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. RSh 4: Kann bei mechanischer Vorschädigung der Hornhaut eine Augeninfektion hervorrufen. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: (NB663) Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
2.3 Sonstige Gefahren
Produkt, Produktreste, Behälter und Verpackungsmaterial nicht in stehende Gewässern, natürliche Wasserläufe oder Flüsse gelangen lassen. Nicht mit anderen Fungiziden, Trichoderma-Produkten und Bodendesinfektionsmitteln mischen! Nicht während der Blüte anwenden. Bei Verwendung über Tröpfchenbewässerung, Mikrofilter entfernen; nach der Anwendung Anlage mit klarem Wasser reinigen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht anwendbar