Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
52315-07-8
Name der Chemikalie
(RS)-alpha-Cyano-3phenoxybenzyl-(1RS)-cis, trans-3-(2,2-dichlorovinyl)-2,2-dimethylcyclopropanecarboxylate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-03-08
Produktidentifikator
BELEM 0,8 MG
CAS-Nr.
52315-07-8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Insektizid
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Kwizda Agro GmbH
E-Mail-Addresse
lw.leobdf@kwizda-agro.at
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H400
Very toxic to aquatic life
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Die Kennzeichnung erfolgt gemäß nationaler Zulassung (Pflanzenschutzmittelgesetz 1997/2011). Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung tragen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) SPe 4 Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. SPe 5 Zum Schutz von Vögeln/wild lebenden Säugetieren muss das Mittel/Saatgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das Mittel/Saatgut auch am Ende der Pflanz- bzw. Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet wird. SPe 6 Zum Schutz von Vögeln/wild lebenden Säugetieren muss das verschüttete Mittel/Saatgut beseitigt werden. Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässern einzuhalten. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Zum Schutz von Gewässerorganismen vor Einschwemmung in Oberflächengewässern ist eine Anwendung auf abtragsgefährdeten Flächen nicht zulässig.
Weitere Informationen
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar