Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-049-8/102-71-6
Name der Chemikalie
triethanolamine
Konzentration
<3
EC/CAS
204-709-8/124-68-5
Name der Chemikalie
2-amino-2-methylpropanol
Konzentration
≤3
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-05-04
Produktidentifikator
Q8 Brunel XF 662
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Konzentrat für Metallbearbeitungsflüssigkeit
Hersteller / Lieferant
Kuwait Petroleum Companies in the Benelux
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
kuwait petroleum companies
E-Mail-Addresse
PCNinfo@Q8.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT Kategorie 2 H315 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG Kategorie 2 H319 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen.
Inhaltsstoff(e) mit unbekannter akuter Toxizität
Keine. Inhaltsstoffe mit nicht Keine. bekannter Ökotoxizität Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Verhütung
P280 - Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P264 - Nach Gebrauch gründlich waschen.
Antwort
P362 + P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P302 + P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
Nicht anwendbar.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar. Anhang XVII - : Nicht anwendbar. Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Mischungen und Erzeugnisse Detergenzien - : Nicht anwendbar. Verordnung (EG) Nr. 648/2004
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht : Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft den Kriterien für PBT- werden. oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Andere Gefahren
Keine bekannt.