Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
259-627-5/55406-53-6
Name der Chemikalie
3-Iodo-2-propynylbutylcarbamate
Konzentration
≤0.19
Allgemeine Information
Version
1.02
Überarbeitet am
2024-05-08
Produktidentifikator
Q8 BandLube Bio
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schmieröl für Industrie-Systeme
Hersteller / Lieferant
Kuwait Petroleum Companies in the Benelux
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0) 1235 239 670, +44 (0) 1865 407 333, +32 (0)70 245 245
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Kuwait Petroleum Belgium N.V.
E-Mail-Addresse
PCNinfo@Q8.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Produkt definition
Gemisch
Inhaltsstoff(e) mit unbekannter akuter Toxizität
Keine. : Keine. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Verhütung
P280 - Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
Nicht anwendbar.
Enthält
3-Iod-2-propinylbutylcarbamat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter : Nicht anwendbar.
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht den Kriterien für PBT- : Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden. oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der
Andere Gefahren
Keine bekannt.