Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7440-48-4
Name der Chemikalie
Cobalt, Metall (2020/217)
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-158-0
Name der Chemikalie
Cobalt, Metall (2020/217)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-08-26
Produktidentifikator
Hera TM Laserschweißdraht
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Hilfsmittel für die Dentaltechnik
NOTRUFNUMMERN:
Emergency
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Kulzer GmbH
E-Mail-Addresse
msds@kulzer-dental.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H334, H341, H350, H360F
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Resp. Sens. 1 H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Muta. 2 H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. Carc. 1B H350 Kann Krebs erzeugen. Repr. 1B H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Cobalt
Gefahrenhinweise
H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H350 Kann Krebs erzeugen. H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P284 Atemschutz tragen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Weitere Informationen
Nur für gewerbliche Anwender.
2.3 Sonstige Gefahren
Nach den Regelungen des Anhangs I der GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (Ziffer 1.3.4 "Metalle in kompakter Form, Legierungen) gilt: Metalle in kompakter Form, Legierungen erfordern - obwohl sie nach den Kriterien dieses Anhangs als gefährlich eingestuft wurden - kein Kennzeichnungsetikett nach diesem Anhang, wenn mit ihnen in der Form, in der sie in Verkehr gebracht werden, keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt und keine Gewässergefährdung verbunden ist. -
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *