Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
N/A
EC/CAS
238-878-4
Name der Chemikalie
Quarz-A-Staub (s. u. TRGS 906)
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-168-2
Name der Chemikalie
Iron Oxide Red
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-10-23
Produktidentifikator
Brasil M4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Prüfstaub
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
-
NOTRUFNUMMERN:
49 (0) 9072 / 95 00–0 (Erreichbarkeit Mo-Do 08 00-16 00 Uhr, Fr 08 00-12 00 Uhr
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
KSL staubtechnik gmbh
E-Mail-Addresse
info@ksl-staubtechnik.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H373
May cause damage to organs through prolonged or repeated exposure
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Dieses Produkt ist mit alveolengängigem Quarz verunreinigt und ist daher gemäß den in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 defi- nierten Kriterien als STOT RE2 eingestuft. Abhängig von der Handhabung und der Verarbeitung des Produkts ist die Bildung luftübertragenen alveolengängigen kristallinen Siliziumdioxids möglich. Langandauerndes und/oder intensives Einatmen von alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid kann die Staublungenkrankheit (Silikose) verursachen. Hauptsymptome der Silikose sind Husten und Atemprobleme/ Atemnot. Bei Exposition gegenüber alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid sollten geeignete Schutz- und Überwachungsmaßnahmen vorhanden sein. Tätigkeiten mit alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid in Form von Quarz und Cristobalit haben nach TRGS 906 krebserzeugende Wirkung am Menschen. Die Handhabung des Produktes sollte mit besonderer Vorsicht erfolgen, um Staubbildung zu vermeiden.
Gefahrenkategorien
STOT RE2 2
Gefahrenhinweise
H373 Kann die Lunge schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen. Dieses Produkt enthält zwischen 1 und 10% alveolengängigen Quarz. H373: Kann die Lunge schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS08
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P260 Staub nicht einatmen P284: Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P501: Inhalt (Restmengen)/ Behälter einer fachgerechten Entsorgung gemäß lokalen Vorschriften zuführen (Staubbildung vermeiden).
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt ist eine anorganische Substanz entspricht nicht den Kriterien für PBT- und vPvB-Stoffe gemäß Anhang XIII der REACh-Verordnung 1907/2006/EG.