Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
N/A
EC/CAS
238-878-4
Name der Chemikalie
Quarz-A-Staub (s. u. TRGS 906)
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-168-2
Name der Chemikalie
Iron Oxide Red
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-01-04
Produktidentifikator
Arizona-Staub gem. SAE J726 fein
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Prüfstaub
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
-
NOTRUFNUMMERN:
49 (0) 9072 / 95 00–0 (Erreichbarkeit Mo-Do 08 00-16 00 Uhr, Fr 08 00-12 00 Uhr
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
KSL staubtechnik gmbh
E-Mail-Addresse
info@ksl-staubtechnik.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H372
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H372
Causes damage to organs through prolonged or repeated exposure
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Dieses Produkt ist mit alveolengängigem Quarz verunreinigt und ist daher gemäß den in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 defi- nierten Kriterien als STOT RE1 eingestuft und ist aufgrund der potentiellen Bildung von aufgewirbeltem lungengängigem kristal- linen Silizium schädlich. Abhängig von der Handhabung und der Verarbeitung des Produkts ist die Bildung luftübertragenen alveolengängigen kristallinen Siliziumdioxids möglich. Langandauerndes und/oder intensives Einatmen von alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid kann die Staublungenkrankheit (Silikose) verursachen. Hauptsymptome der Silikose sind Husten und Atemprobleme/ Atemnot. Bei Exposition gegenüber alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid sollten geeignete Schutz- und Überwachungsmaßnahmen vorhanden sein. Tätigkeiten mit alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid in Form von Quarz und Cristobalit haben nach TRGS 906 krebserzeugende Wirkung am Menschen. Die Handhabung des Produktes sollte mit besonderer Vorsicht erfolgen, um Staubbildung zu vermeiden.
Gefahrenkategorien
STOT RE1 1
Gefahrenhinweise
H372 Schädigt die Lunge bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen. Dieses Produkt enthält mehr als 10% alveolengängigen Quarz. H372: Schädigt die Lunge bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS08
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P260 Staub nicht einatmen P284: Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P501: Inhalt (Restmengen)/ Behälter einer fachgerechten Entsorgung gemäß lokalen Vorschriften zuführen (Staubbildung vermeiden).
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für PBT- und vPvB-Stoffe gemäß Anhang XIII der REACh-Verordnung 1907/2006/EG.