Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-137-3
Name der Chemikalie
Calcium hydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-03-06
Produktidentifikator
PROKALKGlätte
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Krusemark Edelputz GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@krusemark.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Skin Irrit. 2 H315-Verursacht Hautreizungen. Eye Dam. 1 H318-Verursacht schwere Augenschäden. 2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen) Xi, Reizend, R41 H315-Verursacht Hautreizungen. H318-Verursacht schwere Augenschäden. P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahr
Verhütung
P280-Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P302+P352+P332+P313-BEI KONTAKT MIT DER HAUT Mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizung Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305+P351+P338+P315-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362-Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Calciumdihydroxid Portlandzement
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Bei Kontakt mit Wasser: pH-Wert beachten