Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-662-2/67-64-1
Name der Chemikalie
acetone
Konzentration
>=90-<=100
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-08-17
Produktidentifikator
Aceton-Reiniger
CAS-Nr.
67-64-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verdünnungsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
bei sachgemäßer Anwendung - keine gen der Anwendung
NOTRUFNUMMERN:
+49613284463 GBK GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Krautol GmbH
E-Mail-Addresse
msds@dr-rmi.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmali- H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit ver- ge Exposition, Kategorie 3, Zentralner- ursachen. vensystem
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Ergänzende Gefahrenhin- EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder weise oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kenn- zeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwen- den.
Lagerung
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Aceton
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.