Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-181-3/1310-58-3
Name der Chemikalie
potassium hydroxide
Konzentration
≥5-≤10%
EC/CAS
225-768-6/5064-31-3
Name der Chemikalie
Trisodium nitrilotriacetate
Konzentration
<5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-02-01
Produktidentifikator
Kränzle Industriereiniger (202)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerblicher Reiniger für den industriellen Einsatz
NOTRUFNUMMERN:
Tox Info Suisse
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Kränzle AG
E-Mail-Addresse
info@kraenzle.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kaliumhydroxid Dinatriummetasilikat-5--Hydrat Isotridecanol, ethoxyliert, (5 EO)
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. (Fortsetzung auf Seite 2) CH (Fortsetzung von Seite 1) P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter gemäß den / nationalen/ internationalen Vorschriften entsorgen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *