Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-450-8
Name der Chemikalie
1,3-Butadien
Konzentration
49-0
EC/CAS
200-753-7
Name der Chemikalie
Benzol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-04-22
Produktidentifikator
Glass Cleaner
NOTRUFNUMMERN:
Clinical Toxicology and Berlin Poison Information Centre
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Kramp GmbH
E-Mail-Addresse
info.de@kramp.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H229, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H229
Pressurized container: may burst if heated
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Klassifizierung gemäß Verordnung EG Nr 1272/2008 Physikalisch: Aerosole, Kategorie 3 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Unter normalen Anwendungsbedingungen nicht entzündlich, enthält aber entzündliche Stoffe (Die Prüfung auf Bildung zündfähiger Gemische in einem geschlossenen Raum (Fasstest FEA X610-E) ist negativ) Gesundheit: Nicht klassifiziert Umwelt: Gewässergefährdend, chronische Kategorie 3 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Unter normalen Anwendungsbedingungen nicht entzündlich, enthält aber entzündliche Stoffe (Die Prüfung auf Bildung zündfähiger Gemische in einem geschlossenen Raum (Fasstest FEA X610-E) ist negativ)
2.2. Kennzeichnungselemente
Etikettierung gemäß Verordnung (EC) Nr. 1272/2008.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H229 Behälter steht unter Druck Kann bei Erwärmung bersten H412 : Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 : Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P251 : Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P410/412 : Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50°C/122°F aussetzen. P501-2 : Inhalt/Behälter an genehmigte Sondermüllsammelstelle zuführen. Ergänzende
Enthält
15 Massenprozent entzündbare Bestandteile Gefahreninformationen: Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über aliphatische Kohlenwasserstoffe 5 - 15 % Detergenzien: benzisothiazolinone, benzoic acid
2.3 Sonstige Gefahren
Keine