Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-04-17
Produktidentifikator
THERMOLAST
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herstellung von Kunststoffen, inklusive Formulierung und Umwandlung Nur für gewerbliche Verbraucher
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
KRAIBURG TPE GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
regulatory@kraiburg-tpe.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]]
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Da die gefährlichen Inhaltsstoffe in der Polymermatrix gebunden sind, ist es unwahrscheinlich, dass vom Produkt eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt ausgeht.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Ergänzende Gefahrenhinweise
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig.
2.3 Sonstige Gefahren
Kann bei empfindlichen Personen Sensibilisierung bewirken.