Seite 1 von 41

Kommentiert [A9]: ECHA FAQ

Überarbeitet am : 2021-05-14

SDS Library

Bringen Sie Ihre SDB-Bibliothek noch heute online

Check Icon
Einrichtung – Einfache Einrichtung mit unserer Datenbank von 16 Millionen+ SDB
Check Icon
Aktuell – Ihre SDB werden auf die neuesten Versionen aktualisiert.
Check Icon
Mitarbeiterzugang – Tablets, Smartphones oder Link vom Unternehmensintranet
Check Icon
Sicherheit – Ein-Klick-Zugriff auf Erste-Hilfe-Informationen.
Check Icon
Etiketten – Erstellen Sie Etiketten für Sekundärbehälter mit nur einem Klick.
GHS02 GHS06 GHS08 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 5
Sicherheitsrisikobewertung 3
Umweltrisikobewertung 5

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2021-05-14

Produktidentifikator

Seite 1 von 41

Stoffname

Gemischen gemäß Artikel 18 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr

1.3 Synonyme:

c) falls der Stoff weder in Anhang VI Teil 3 noch im Einstufungs- und

1.2 Chemische Bezeichnung:

d) falls keine CAS-Nummer verfügbar ist: den in der IUPACNomenklatur

CAS-Nr.

Nr

REACH-Registrierungsnummer

Registrierungsnummer

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Verwendung bei der Herstellung von Polymeren oder gewerblicher Gebrauch

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Stoffsicherheitsberichts übereinstimmen

Hersteller / Lieferant

the use descriptor system is used in the ES

NOTRUFNUMMERN:

DNEL (assessed by ECETOC TRA

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS02 GHS06 GHS08 GHS09

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Kommentiert [A9]: ECHA FAQ

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H225, H301, H301+H311+H331, H311, H331, H360D, H372, H373, H400, H410

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H225

Highly Flammable liquid and vapour

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Kommentiert [A17]: In diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts sind die mit dem Stoff oder Gemisch verbundenen Gefahren zu beschreiben

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

und geeignete Warnhinweise im Zusammenhang mit diesen Gefahren anzugeben. Einstufung gemäß SCL, Einstufungsverfahren Kommentiert [A18]: Die Einstufung des Stoffs oder des Gemischs, Verordnung (EG) Nr. M-Faktor, die sich aus der Anwendung der Einstufungskriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ergibt, ist anzugeben. Hat der Lieferant für den Stoff 1272/2008 [CLP] ATE Informationen zur Aufnahme in das Einstufungs- und Flam. Liq. 2, H225 Auf Basis von Prüfdaten Kennzeichnungsverzeichnis gemäß Artikel 40 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 übermittelt oder solche Informationen als Teil einer Registrierung Repr. 1A, H360D C ≥ 3 %: Repr. 1A, H360D Legaleinstufung nach der vorliegenden Verordnung zur Verfügung gestellt, hat die im Acute Tox. 3, H301 ATE (Oral): 250 mg/kg Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen Sicherheitsdatenblatt angegebene Einstufung der in dieser Mitteilung angegebenen Einstufung zu entsprechen. Entspricht das Gemisch nicht den Acute Tox. 3, H311 ATE (Dermal): 300 mg/kg Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen Kriterien für die Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, ist Acute Tox. 3, H331 ATE (Einatmen, Dampf): 2,5 mg/l/4h Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen darauf klar hinzuweisen. Angaben zu den Stoffen, die in einem Gemisch enthalten sind, sind in Unterabschnitt 3.2 zu machen. Wird die Einstufung STOT RE 1, H372 C ≥ 1 %: STOT RE 1, H372 Auf Basis von Prüfdaten einschließlich der Gefahrenhinweise nicht vollständig ausgeschrieben, ist auf 0,1 ≤ C < 1 %: STOT RE 2, H373 Abschnitt 16 zu verweisen, der den vollen Wortlaut aller Einstufungen sowie aller Gefahrenhinweise enthält. Die wichtigsten schädlichen physikalischen Aquatic Acute 1, H400 M (akut) = 100 Auf Basis von Prüfdaten Wirkungen sowie die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die Aquatic Chronic 1, H410 M (chronisch) = 10 menschliche Gesundheit und die Umwelt sind im Einklang mit den Auf Basis von Prüfdaten Abschnitten 9 bis 12 des Sicherheitsdatenblatts derart aufzuführen, dass Laien die mit einem Stoff oder Gemisch verbundenen Gefahren erkennen können.

Weitere Informationen

Wortlaut der Gefahren- und EU Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16. Hinweis: gemäß REACH, Anhang II ist die Angabe des SCL, M-Faktor und Hinsichtlich der Berechnung des ATEmix enthält das Gemisch keine relevanten Bestandteile unbekannter akuter ATE für Stoffe an dieser Stelle nicht notwendig, da erst in ABSCHNITT 3.1 gefordert. Allerdings erscheint die Angabe dieser Daten gekoppelt an die Toxizität. Einstufung als ebenfalls sinnvoll. Das Gemisch enthält keine Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung. Kommentiert [A19]: Vorgeschagene Standardsätze (siehe www.euphrac.eu) sind z.B.: Berechnungsmethode. Übertragungsgrundsatz "Verdünnung". Übertragungsgrundsatz "Chargenanalogie". Übertragungsgrundsatz "Konzentrierung hochgefährlicher Gemische". Übertragungsgrundsatz "Interpolation innerhalb einer Gefahrenkategorie". Übertragungsgrundsatz "Im Wesentlichen ähnliche Gemische". Übertragungsgrundsatz "Aerosole". Kommentiert [A20]: Sinnvoller Satz, um Anfragen von Empfängern und Behörden nach dem Gehalt an unbekannter akuter Toxizität zu vermeiden. Kommentiert [A24]: z.B. REACH, Anhang XVII, Detergenzien- Verordnung etc. Kommentiert [A25]: Es sind Angaben zu machen, ob der Stoff die

2.2. Kennzeichnungselemente

Kommentiert [A21]: Auf der Grundlage der Einstufung sind zumindest die nachstehenden Elemente auf dem Kennzeichnungsetikett Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 anzugeben: Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise und

Sicherheitshinweise

An die Stelle des in der Verordnung (EG) Nr 1272/2008 vorgesehenen farbigen Piktogramms kann eine grafische Wiedergabe des vollständigen Gefahrenpiktogramms in Schwarz-Weiß oder eine grafische Wiedergabe lediglich des Symbols treten. Die gemäß Artikel 25 Absätze 1 bis 6 und Artikel 32 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 geltenden Kennzeichnungselemente sind anzugeben. Hinweis: nur die Codierungen der Piktogramme alleine anzugeben, ist nicht P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P308+P311 BEI Exposition oder falls betroffen: Arzt anrufen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Ergänzende Gefahrenmerkmale Kommentiert [A22]: Wenn anwendbar. Z.B. EUH071

Signalwort

ausreichend. Gefahr

Gefahrenhinweise

H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H301+H311+H331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition (oral, Nieren). H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische

Kommentiert [A23]: Wenn anwendbar. Z.B. EUH202

2.3 Sonstige Gefahren

Kriterien für persistente, bioakkumulierbare und toxische oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe gemäß Anhang XIII erfüllt, ob Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen: der Stoff in die gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste aufgenommen Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome: wurde, weil er endokrinschädliche Eigenschaften aufweist, und ob der Stoff Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt: gemäß den Kriterien der Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 endokrinschädigende bzw. endokrinschädliche Eigenschaften Andere schädliche Wirkungen: aufweist. Bei einem Gemisch sind die Angaben zu jedem im Gemisch in einer Konzentration von mindestens 0,1 % Gewichtsprozent vorhandenen Stoff zu machen. Es sind Angaben über sonstige Gefahren zu machen, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können, wie etwa Luftverunreinigungen während der Härtung oder Verarbeitung, Staubigkeit, explosive Eigenschaften, die die Einstufungskriterien in Anhang I Teil 2 Abschnitt 2.1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht erfüllen, Staubexplosionsgefahr, Kreuzsensibilisierung, Erstickungsgefahr, Erfrierungsgefahr, ausgeprägter Geruch oder Geschmack oder Wirkungen auf die Umwelt wie Gefährdung von Bodenorganismen oder fotochemisches Ozonbildungspotenzial. Im Fall von Staubexplosionsgefahr ist der Hinweis ‚Kann bei Dispersion ein explosionsfähiges Staub-Luft-Gemisch bilden‘ angebracht. Weitere Beispielsätze: “ Der Stoff weist endokrinschädliche Eigenschaften auf ” “Dieser Stoff erfüllt die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. “Stoff ist phototoxisch“

SDS Library

Bringen Sie Ihre SDB-Bibliothek noch heute online

Check Icon
Einrichtung – Einfache Einrichtung mit unserer Datenbank von 16 Millionen+ SDB
Check Icon
Aktuell – Ihre SDB werden auf die neuesten Versionen aktualisiert.
Check Icon
Mitarbeiterzugang – Tablets, Smartphones oder Link vom Unternehmensintranet
Check Icon
Sicherheit – Ein-Klick-Zugriff auf Erste-Hilfe-Informationen.
Check Icon
Etiketten – Erstellen Sie Etiketten für Sekundärbehälter mit nur einem Klick.