Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-08-01
Produktidentifikator
KOCH
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Mörtel, Putz, Kalkfarben Gemisch aus Calciumdihydroxid und Wasser genannt Grubenkalk, Kalkteig
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Koch GmbH
E-Mail-Addresse
kontakt@koch-farbenwerk.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R37/38-41: Reizt die Atmungsorgane und die Haut. Gefahr für Augenschäden.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend
Signalwort
Gefahr
R-Sätze
37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 23 Aerosol nicht einatmen 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Gefahrenhinweise
H 315 Reizwirkung auf die Haut (skin irritation 2) H 318 Schwere Augenschädigung (eye damage 1) H 335 Spezifische Zielorgan – Toxizität, einmalige Exposition (STOT SE 3); Expositionsweg: Inhalation
Sicherheitshinweise
P 102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P 261 Einatmen von Staub/ Aerosol vermeiden P 280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P 301, 310 Bei Verschlucken: sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P 302, 352 Bei Berührung mit der Haut:Mit viel Wasser waschen. P 304, 340 Bei einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, in der sie leicht atmet P305, 351, 338 Bei Berühren mit den Augen: Einige Minuten kräftig mit Wasser aus spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P501 Behälter können in Übereinstimmung mit nationalen Vorschriften entsorgt werden
2.3 Sonstige Gefahren
nicht bekannt
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar 01.08.2016, Seite 1 – 7 Blatt: 2