Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
100-52-7
Name der Chemikalie
benzaldehyde
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-860-4
Name der Chemikalie
Benzaldehyde (40)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-04-13
Produktidentifikator
Reactive Rust Remover
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Rostlöser
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
NOTRUFNUMMERN:
Gesundheit Österreich GmbH, Wien. NOTRUF Tel. 01 406 43 43 (von außerhalb Österreichs Tel. +43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Koch-Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
KCU@KOCH-CHEMIE.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H302, H317, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Acute Tox. 4 H302-Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Eye Irrit. 2 H319-Verursacht schwere Augenreizung. Skin Sens. 1 H317-Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Met. Corr. 1 H290-Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Achtung H302-Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319-Verursacht schwere Augenreizung. H317-Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H290-Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261-Einatmen von Aerosol vermeiden. P280-Schutzhandschuhe und Augen- / Gesichtsschutz tragen. P314-Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391-Verschüttete Mengen aufnehmen. P405-Unter Verschluss aufbewahren. P501-Inhalt / Behälter einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung zuführen. Ammoniummercaptoacetat Benzaldehyd
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).