Allgemeine Information
Version
2.0.0, erstellt am
Überarbeitet am
2021-11-26
Produktidentifikator
KocFloc Bio Clear
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Flockungsmittel Wasserbehandlung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Angaben verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)551 192 40, +49 89 220 61012
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Koch-Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
sdb_info@umco.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 Augenschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P406 In korrosionsbeständigem/… Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung Laut der in der Lieferkette übermittelten Informationen enthält das Gemisch keinen Stoff mit >0,1%, der als PBT gilt. vPvB-Beurteilung Laut der in der Lieferkette übermittelten Informationen enthält das Gemisch keinen Stoff mit >0,1%, der als vPvB gilt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Eye Irrit. 2; H319 Met. Corr. 1; H290 Hinweise zur Einstufung Einstufung und Kennzeichnung in Bezug auf schwere Augenschädigung/Augenreizung basieren auf den Ergebnissen von toxikologischen Untersuchungen am Produkt (Gemisch). Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt: Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.