Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-01-07
Produktidentifikator
Grauzement
CAS-Nr.
68475-76-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zement
NOTRUFNUMMERN:
1090 Wien
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Knauf GmbH
E-Mail-Addresse
sicherheitsdatenblatt@knauf.at
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG: Xi Reizend. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R41 Gefahr ernster Augenschäden. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Die Zubereitung enthält Zement und reagiert dadurch alkalisch, worauf bei der Verarbeitung Rücksicht genommen werden sollte, z.B. durch Vermeiden längeren Hautkontakts, Tragen von Schutzhandschuhen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Portlandzement-Klinker Flue dust, Portlandzementklinkerherstellung
R-Sätze
R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R41 Gefahr ernster Augenschäden.
S-Sätze
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S22 Staub nicht einatmen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S26 Bei Berührung mit den Augen, bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
2.3 Sonstige Gefahren
Zement erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.