Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
>25-<60% <5% 0,5%≤C<2 0,5%≤C<2
EC/CAS
220-767-7/51580-86-0
Name der Chemikalie
Sodium dichloroisocyanurate dihydrate
Konzentration
1-<10%
Allgemeine Information
Version
5.1
Überarbeitet am
2025-03-25
Produktidentifikator
Prestan GDS
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Geschirr-Reiniger für gewerbliche Verwendung Nicht zur Verwendung geeignet Von allen anderen Verwendungen wird abgeraten
Hersteller / Lieferant
KLEEN PURGATIS GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)551 - 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
KLEEN PURGATIS GmbH
E-Mail-Addresse
info@kleen-purgatis.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter gemäß örtlichen, regionalen, nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Zusatzinformation
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumhydroxid Natriumdichlorisocyanurat
2.3 Sonstige Gefahren
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die gemäß dem Artikel 57 / Anhang XIII der REACH-Verord- nung als PBT oder vPvB eingestuft sind.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Klassifizierung SICHERHEITSDATENBLATT Hautätzend, Gefahrenkategorie 1A Gewässergefährdend — chronisch gewässergefährdend der Kategorie 2 Schwere Augenschädigung, Gefahrenkategorie 1 Gefahrenhinweise H314, H318, H411