Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
<0.05%
Allgemeine Information
Version
2 (Ersetzt Vorversionen: 1
Überarbeitet am
2016-03-22
Produktidentifikator
Keine
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
KKS Ultraschall AG
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäss Verordnung Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kat. 1A, H314
Weitere Informationen
Den vollen Wortlaut der hier genannten Sätze finden Sie in
2.2. Kennzeichnungselemente
C
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260: Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dämpfe/ Spray nicht einatmen. P280: Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar) Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P308+P311 BEI Exposition GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501: Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Enthält
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Produkt definition
Benzolsulfonsäure, 4-C10-13-sec-Alkylderivate, CAS-Nr. 85536- 14-7, EG-Nr. 287-494-3 D,L-Weinsäure, CAS-Nr. 133-37-9 , EG-Nr. 205-105-7 Alkohole, C9-11-iso, C10-reich, ethoxyliert, CAS-Nr. 78330-20-8 Cocosfettaminoxethylat, CAS-Nr. 61791-14-8, EG-Nr. 500-152-2
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Information verfügbar.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Verordnung Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kat. 1A, H314 (EG) Nr. 1272/2008 Gewässergefährdend, chronisch, Kat.2, H411 Weitere Angaben Den vollen Wortlaut der hier genannten Sätze finden Sie in Abschnitt 16.