Allgemeine Information
Version
15
Überarbeitet am
2020-12-21
Produktidentifikator
Servoplan E 600
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
oder Gemischs und
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
keine
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)761/ 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Kiesel Bauchemie GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
sida@kiesel.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2. Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß
Gefahrenpiktogramme
GHS05 (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1)
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Portlandzement-Klinker (chromatarm TRGS 613)
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Staub nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
D i e s e s G e m i s c h e n t h ä l t k e i n e n S t o f f , d e r a l s persistent,bioakkumulierend oder toxisch (PBT) betrachtet wird. Dieses Gemisch enthält keinen Stoff, der als sehr persistent oder sehr bioakkumulierend (vPvB) betrachtet wird (wenn nicht in Abschnitt 3 aufgeführt).
PBT
Nicht anwendbar.
vPvB
Nicht anwendbar. *
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.