Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-279-6
Name der Chemikalie
Calcium carbonate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-01-15
Produktidentifikator
nekafill /nekafor
Stoffname
Calciumcarbonat
1.3 Synonyme:
Kalkstein, Calcit, Kalksteinfüller, Düngekalk, Futterkalk Diese Liste
1.2 Chemische Bezeichnung:
Calciumcarbonat - CaCO3
CAS-Nr.
1317-65-3
REACH-Registrierungsnummer
ist
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Betonzusatz, Mörtel, Putz, Neutralisation, pH-Wert-Einstellung, Bodenverbesserungsmittel, Gewässeraufhärtung, Asphaltzusatz Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es gibt keine Verwendungen, von denen abgeraten wird
NOTRUFNUMMERN:
Europäische Notrufnummer
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Kalkfabrik Netstal AG
E-Mail-Addresse
info@kfn.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Nicht
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Einstufung gemäss Verordnung (EG) Das Produkt ist nicht eingestuft gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: 1272/2008
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) 1272/2008:
Signalwort
Nicht zutreffend
Gefahrenpiktogramme
Nicht zutreffend
Gefahrenhinweise
Nicht zutreffend
Sicherheitshinweise
Nicht zutreffend
2.3 Sonstige Gefahren
Keine direkte Gefährdung von Mensch und Umwelt. Bei Umgang mit Kalkstein (Zerkleinerung, Transport) kann mine- ralischer Staub entstehen. Hier ist lt. SUVA der Allgemeine Staubgrenzwert einzuhalten (Abschn. 8.1). Calciumcarbonat erfüllt nicht die Kriterien für PBT- oder vPvB-Stoffe. Sonstige Gefahren sind nicht bekannt. 2 - 6