Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
272-489-0/68855-54-9
Name der Chemikalie
diatomaceous earth, soda ash flux-calcined
Konzentration
20-40%
EC/CAS
238-455-4/14464-46-1
Name der Chemikalie
Cristobalit (s. u. TRGS 906)
Konzentration
<=10% 1-<5%
Allgemeine Information
Version
1,01
Überarbeitet am
2023-07-31
Produktidentifikator
VSXE One
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Hydrophiles, mittelfließendes, additionsvernetzendes, elastomeres Präzisionsabformmaterial auf Vinylsiloxanether®-Basis Medizinprodukt zur Verwendung in der Zahnheilkunde, Gebrauchsinformationen beachten
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)30 30686700
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Kettenbach GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@kettenbach.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.3 Sonstige Gefahren
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. Aufgrund der physikalischen Form (Paste) ist eine Einstufung mit H372 und H373 nicht angezeigt. Eine Inhalation ist nicht möglich.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Dieses Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Sicherheitsinformationblatt für Medizinprodukte Die Angaben des Sicherheitsinformationblatts gelten nur für das beschriebene Produkt im Zusammenhang mit seiner bestimmungsgemäßen Verwendung. Den Angaben liegt der aktuelle Stand unserer Kenntnisse zugrunde. Sie dienen insbesondere dazu, unser Produkt im Hinblick auf die von ihm ausgehenden Gefahren und die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Produkt- und Qualitätseigenschaften dar. Die Angaben in diesem Sicherheitsinformationsblatt sind nicht erforderlich nach Artikel 31 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Dieses Produkt ist als Medizinprodukt eingestuft. Medizinprodukte sind von den Kennzeichnungsvorschriften ausgenommen. Sie dienen lediglich dazu, auf freiwilliger Basis ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen, um die sichere Verwendung des Stoffes/Gemisches/Produktes zu gewährleisten.