Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
205-483-3/141-43-5
Name der Chemikalie
2-aminoethanol
Konzentration
5%
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
5% 2%≤ 5% 0.5%≤ 2%
Allgemeine Information
Version
7.1.0
Überarbeitet am
2025-11-20
Produktidentifikator
AGRIMAT
NOTRUFNUMMERN:
+44 1273 289451, +49 89 220 61012
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Kersia Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
kersia.de@kersia-group.com, regulatory@kersia-group.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H318, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Enthält
Ethanolamin+ Natriumhydroxid+ Tetranatriumsalz der Ethylendiamintetraessigsäure
Gefahrenhinweise
H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H373: Kann die die Atemwege schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (Nach Einatmen).
Sicherheitshinweise
P260: Nebel/dampf/aerosol nicht einatmen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar) Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340 BEI EINATMEN Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501: Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. -2/22 -
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keine „besonders besorgniserregenden Stoffe“ (SVHC) in einer Konzentration von > 0,1 %, die auf der regelmäßig von der ECHA veröffentlichten und aktualisierten Kandidatenliste der Stoffe für eine Zulassung stehen. Das Gemisch enthält keinen Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind beziehungsweise sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII sind der Verordnung
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Gemisch entspricht den von der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgesehenen Einstufungskriterien. Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Ätzwirkung auf die Haut - Kategorie 1A H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung - Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte H373: Kann die die Atemwege schädigen bei längerer oder Exposition (Kategorie 2) wiederholter Exposition (Nach Einatmen).