Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
556-67-2
Name der Chemikalie
D4
Konzentration
N/A
EC/CAS
14464-46-1
Name der Chemikalie
Cristobalit (s. u. TRGS 906)
Konzentration
N/A
EC/CAS
238-455-4
Name der Chemikalie
Cristobalit (s. u. TRGS 906)
Konzentration
N/A
EC/CAS
209-136-7
Name der Chemikalie
Octamethylcyclotetrasiloxane
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-04-15
Produktidentifikator
Correct VPS Impression Materials Base
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Professionelle Anwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
KERRHAWE S.A
Herstellername
KERRHAWE S.A
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
KERRHAWE S.A
E-Mail-Addresse
safety@kerrhawe.com, safety@kerrhawe.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H373
May cause damage to organs through prolonged or repeated exposure
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
STOT RE 2 H373 Volltext der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Kapitel 16
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] (EU-Verordnung 1272/2008, Artikel 1, Absatz 5d)
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Cristobalit
Gefahrenhinweise
H373 - Kann die Organe schädigen (Lunge) bei längerer oder wiederholter Exposition (bei Einatmen)
Sicherheitshinweise
P260 - Staub, Rauch nicht einatmen P314 - Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen
Weitere Informationen
Das Produkt wird als Medizinprodukt betrachtet und unterliegt daher nicht der
2.3 Sonstige Gefahren
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die : Unter normalen Umständen kein(e).
Klassifizierungen
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.