Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
=>70-<85
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-09-18
Produktidentifikator
SILANE PRIMER
CAS-Nr.
64-17-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Professionelle Anwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Kerr Italia S.r.l
Herstellername
Kerr Italia S.r.l
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Kerr Italia S.r.l
E-Mail-Addresse
safety@kerrhawe.com, safety@kerrhawe.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Flam. Liq. 2 H225 Volltext der Einstufungskategorien und der Gefahrenhinweise: Siehe Abschnitt 16
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS02
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
Sicherheitshinweise
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen P243 - Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501 - Inhalt/Behälter ... zuführen
Weitere Informationen
Dieses Produkt ist ein ausgenommenes medizinisches Gerät, Verordnung (eg) nr. 1272/2008 des europäischen parlaments und des rates, artikel 1d; Medizinprodukte und medizinische Geräte im Sinne der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG, die invasiv oder unter Körperberührung verwendet werden, sowie im Sinne der Richtlinie 98/79/EG.
2.3 Sonstige Gefahren
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die Unter normalen Umständen kein(e).
Klassifizierungen
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.