Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-10-03
Produktidentifikator
Mojo Veneer Cement
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Professionelle Anwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Kerr Italia S.r.l
Herstellername
Kerr Italia S.r.l
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Kerr Italia S.r.l
E-Mail-Addresse
safety@kavokerr.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Irrit. 2 H315 Eye Irrit. 2 H319 STOT SE 3 H335 Volltext der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Kapitel 16
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ethoxyliertes Bisphenol A Dimethacrylat
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen H319 - Verursacht schwere Augenreizung H335 - Kann die Atemwege reizen
Sicherheitshinweise
P280 - Augenschutz, Schutzhandschuhe tragen P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P261 - Einatmen von Dampf, Staub vermeiden P312 - Bei Unwohlsein Arzt, GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen
Weitere Informationen
Dieses Produkt ist ein ausgenommenes medizinisches Gerät, Verordnung (eg) nr. 1272/2008 des europäischen parlaments und des rates, artikel 1d; Medizinprodukte und medizinische Geräte im Sinne der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG, die invasiv oder unter Körperberührung verwendet werden, sowie im Sinne der Richtlinie 98/79/EG
2.3 Sonstige Gefahren
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die : Unter normalen Umständen kein(e).
Klassifizierungen
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.