Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
296-473-8/92704-41-1
Name der Chemikalie
kaolin, calcined
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-05-10
Produktidentifikator
Metakaolin KM 60
CAS-Nr.
92704-41-1
REACH-Registrierungsnummer
Ausgenommen
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bauwesen, Gummi Industrie, feuerfeste Produkte, Chemieindustrie
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
der Anwendung Es sind keine Verwendungen bekannt, von denen abgeraten wird
NOTRUFNUMMERN:
Toxikologische Auskunftsstelle (TA
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
KERAMOST, a.s
E-Mail-Addresse
reach@keramost.cz
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]]
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Abhängig von der Handhabung und Verwendung (Mahlen, Trocknen, Verpacken) kann einatembarer Feinstaub erzeugt werden. Der Staub enthält atembaren Quarzfeinstaub. Längeres und/oder starkes Einatmen von Quarzfeinstaub kann Lungenfibrose verursachen, gemeinhin als Silikose bezeichnet. Die wichtigsten Symptome von Silikose sind Husten und Atemlosigkeit. Berufsbedingte Exposition gegenüber Feinstaub sollte überwacht und kontrolliert werden. Beim Umgang mit dem Produkt sollten Methoden und Techniken zur Minimierung oder Verhinderung der Staubentwicklung angewendet werden. Das Produkt enthält weniger als 1 % w/w RCS (atembare kristalline Kieselsäure) gemäß der SWERF Methode (größengewichtete alveolengängige Fraktion). Alle Details zur Methode SWERF sind unter folgendem Link zur Verfügung: www.crystallinesilica.eu Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Von der Registrierung ausgenommen – kein gefährlicher Stoff. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Metakaolin erfüllt nicht die Kriterien zur
Klassifizierungen
Richtlinie Nr. 67/548/EWG Nicht als gefährlicher Stoff oder Gemisch eingestuft.
2.2. Kennzeichnungselemente
Keine. Kennzeichnung nicht gefordert.
2.3 Sonstige Gefahren
Metakaolin ist ein anorganisches, natürliches Material. Der Stoff erfüllt nicht die Kriterien für persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe. (PBT) oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe (vPvB). Andere Gefahren nicht bekannt. Es ist nicht bekannt, dass Metakaolin das endokrine System gemäß den in der Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 festgelegten Kriterien nachteilig beeinflusst. Die wichtigsten nachteiligen Gesundheitsauswirkungen beim Stoff/Zubereitungseinsatz: Luftstaub kann Augenreizung und Reizung der Atemwegeschleimhaut verursachen. Wichtigste nachteilige Umweltauswirkungen beim Stoff/Zubereitungseinsatz: Keine wurden beobachtet.