Allgemeine Information
Version
1
Überarbeitet am
2022-01-25
Produktidentifikator
PLANOGEL RHEO
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Mineral levelling products for substrates Nicht empfohlene Verwendungen: Daten nicht verfügbar
Hersteller / Lieferant
KERAKOLL S.p.A
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
KERAKOLL S.p.A
E-Mail-Addresse
safety@kerakoll.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Risiken
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Produkt wird gemäß CLP-Verordnung 1272/2008/EG nicht als gefährlich erachtet.
Sonderbestimmungen
EUH208
Enthält
Portland zement (Cr VI < 0,0002%). Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Keine
2.3 Sonstige Gefahren
Zementhaltige Mischungen erzeugen in Gegenwart von Wasser, z.B. bei der Herstellung von Beton oder Mörtel, oder in nassem Zustand eine stark alkalische Lösung (hoher pH-Wert durch die Bildung von Kalzium-, Natrium- und Kaliumhydroxiden). Zementhaltige Mischungen können Augen, Schleimhäute, Rachen und Atemwege reizen und Husten verursachen. Das wiederholte Einatmen von Zementstaub und zementhaltigen Mischungen über einen längeren Zeitraum erhöht das Risiko einer Lungenerkrankung. Zementhaltige Mischungen und ihre Zubereitungen können bei längerem Hautkontakt eine Sensibilisierung (durch Spuren von Chrom-VI- Salzen) hervorrufen. Falls erforderlich, kann diese Wirkung durch die Zugabe eines speziellen Reduktionsmittels unterdrückt werden, um den wasserlöslichen Chrom-VI-Gehalt bei Konzentrationen unter 0,0002 % (2 ppm), bezogen auf die Gesamttrockenmasse des Zements, zu halten. Keine PBT-, vPvB-Stoffe oder endokrine Disruptoren in Konzentrationen >= 0.1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) 0 Das Produkt wird gemäß CLP-Verordnung 1272/2008/EG nicht als gefährlich erachtet. Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen: Keine weiteren Risiken