Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-07-20
Produktidentifikator
CLEARsplint (Flüssige Komponente)
CAS-Nr.
2370-63-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU20 Gesundheitswesen · Umweltfreisetzungskategorie ERC2 Formulierung zu einem Gemisch
Hersteller / Lieferant
Kentzler-Kaschner Dental GmbH
Herstellername
Astron Dental Corporation
NOTRUFNUMMERN:
Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg, Tel. +49 761 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Kentzler-Kaschner Dental GmbH
E-Mail-Addresse
customerservice@astrondental.com, info@kkd-topdent.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Ethoxyethylmethacrylat
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze fernhalten. Nicht rauchen. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen. P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501 Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften dem Entsorgungsunternehmen zuführen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *