Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
270-325-2/8001-54-5
Name der Chemikalie
Benzalkonium chloride; Quaternary ammonium compounds, alkylbenzyldimethyl, chlorides
Konzentration
< 10 %
EC/CAS
270-325-2/85409-22-9
Name der Chemikalie
Alkyl (C12-C14) dimethylbenzylammonium chloride
Konzentration
< 5 %
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-05-13
Produktidentifikator
LITHSOLVENT CS
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Inhibitor zum Schutz metallischer Werkstoffe gegen Amidosulfon-, Fluß-, Phosphorsäure und organische Säuren. Das Produkt ist nur für den berufsmäßigen Verwender bestimmt
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)211 / 9653
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Keller & Bohacek GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@kebo.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Weitere Informationen
EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase
Sicherheitshinweise
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P308+P313 BEI EXPOSITION ODER FALLS BETROFFEN: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt / Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Der Stoff / das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für PBT beziehungsweise vPvB gemäß Anhang XIII der EG-Verordnung Nr.1907/2006. ......................................................................................................................................................................................................................................................
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Akute Toxizität: Kat. 4 (oral). Hautätzend: Kat. 1B. Schwere Augenschädigung: Kat. 1. Gewässergefährdend chronisch: Kat. 1.