Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7722-84-1
Name der Chemikalie
Hydrogen peroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-765-0
Name der Chemikalie
Hydrogen peroxide and other compounds or mixtures that release hydrogen peroxide, including carbamide peroxide and zinc peroxide, with the exception of the following substances in Annex II: — No 1397, 1398, 1399
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-07-19
Produktidentifikator
KEIM ISOLIERWEISS-KOMP.B
CAS-Nr.
7722-84-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Flüssigkomponente (Bleichmittel) zum Anmischen von KEIM Isolierweiß (Isoliermittel)
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Von allen anderen Verwendungen wird abgeraten
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
KEIMFARBEN GMBH
E-Mail-Addresse
info@keimfarben.de, sdb.info@keimfarben.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318, H332
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Wasserstoffperoxid
Gefahrenhinweise
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P261 Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Arzt anrufen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *