Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-687-4/1332-58-7
Name der Chemikalie
kaolin
Konzentration
50-60% 25-35%
EC/CAS
310-127-6/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
N/A
EC/CAS
238-878-4
Name der Chemikalie
Quarz-A-Staub (s. u. TRGS 906)
Konzentration
10-15%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-03-11
Produktidentifikator
Brandschutzkleber
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
KBO Kleine-Brockhoff u. Oelschläger GmbH
E-Mail-Addresse
dagmar.schmelter@kbo-gmbh.de, labor@kbo-gmbh.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 *
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Anhang II GHS07 H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ( Anhang VII)
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P264 Nach Handhabung mit Wasser und Seife gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit viel Wasser/ Seife waschen. P305+P351+P338 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang vorsichtig mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P332+313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Hinweis zu Gesundheitsgefahren Das Produkt mit Bestandteil Kaolin wird als Paste geliefert, wobei das Kaolin komplett gebunden ist. Somit liegt laut TRGS 559 (Mineralischer Staub) Punkt 3.3 Nr.4.a ein geringes Staubungsverhalten vor. Je nach Handhabung und Verwendung nach der Trocknung (z.B. Schleifen) ist die Bildung von lungengängigem kristallinem Siliziumdioxid (Quarzfeinstaub) möglich. Längerfristiges Einatmen von Quarzfeinstaub kann die Staublungenkrankheit (Silikose) verursachen. Inhalative Einwirkung bei langfristiger Überschreitung des AGW vermeiden. Siehe Kapitel 8 und 15.
2.3 Sonstige Gefahren
Entspricht nicht den Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII. Gemisch ist alkalisch.