Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
104-60-9
Name der Chemikalie
Mercury, (9-octadecenoato-O)phenyl-, (Z)
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-218-6
Name der Chemikalie
(oleato)phenylmercury
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-02-06
Produktidentifikator
Task 9 EU Part B
CAS-Nr.
104-60-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Polyurethan Elastomer
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotruf München +49 (0) 89-19240 oder +49 (0) 89-649-1494
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
KauPo Plankenhorn e.K
E-Mail-Addresse
bryan.basoco@kaupo.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302+H332, H311, H373, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302+H332
Harmful if swallowed or if inhaled
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Akute Toxizität: Akut Tox. 3 Akute Toxizität: Akut Tox. 4 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): STOT wdh. 2 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3
Gefahrenhinweise
Giftig bei Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H302+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H311 Giftig bei Hautkontakt. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Phenylquecksilberoleat
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P361+P364 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen . P501 Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.