Allgemeine Information
Version
2013/1
Überarbeitet am
2012-09-07
Produktidentifikator
siehe Seite 1
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrale Berlin 030 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Kalkwerk Rygol GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@rygol-sakret.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1999/45/EG Einstufung und Kennzeichnung des Gemisches 2.1.1 Einstufung und Kennzeichnung gemäß der EG-Verordnung Nr.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
STOT – spezifische Zielorgantoxizität – einmalige Exposition Kat. 3,
Primäre Expositionswege
Inhalation Hautreizung Kat. 2 Augenschäden Kat. 1
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen H318: Verursacht schwere Augenschäden H335: Kann die Atemwege reizen
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P280: Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P310: BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Sofort GIFINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser abwaschen P261+P304+P340: Einatmen von Staub/ Aerosol vermeiden. Bei Einatmen: An die frische Luft 2/11 bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P501: Inhalt/ Behälter können in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften entsorgt werden. 2.1.2 Einstufung und Kennzeichnung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen): Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi (Reizend)
R-Sätze
R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut R 41 Gefahr ernster Augenschäden
S-Sätze
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 22 Staub nicht einatmen S 24 Berührung mit der Haut vermeiden S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser spülen und Arzt konsultieren S 37/39 Geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Sonstige Hinweise: Chromatarme, zementhaltige Zubereitung gemäß Direktive 2003/53/EG
Weitere Informationen
Mensch und Umwelt
Enthält
Zement. Reagiert mit Feuchtigkeit stark alkalisch. Das mit Wasser versetzte Produkt kann bei längerem Kontakt (z. B. Knien in feuchten Mörtel) infolge der Alkalität ernste Hautschäden hervorrufen. Das Produkt ist schwach wassergefährdend.
Weitere Informationen
Die Zubereitung ist chromatarm, da der Gehalt an sensibilisierendem Chrom(VI) durch Zusätze auf unter 2 ppm im Zementanteil abgesenkt ist. Nach Artikel 6 (3) RL 1999/45/EG entfällt eine Einstufung des Trockenmörtels mit R 43/ H 317, da bei konventioneller Beurteilung die sensibilisierende Wirkung auf Grund von antagonistischen Wirkungen (Chrom(VI) und Reduktionsmittel) überschätzt würde. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte Lagerung und die Beachtung des Haltbarkeitsdatums. Das Gemisch enthält keinen vPvB (very persistent, very bioaccumulative) Stoff bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG)