Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-78-8
Name der Chemikalie
Calcium oxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-08-31
Produktidentifikator
nekafer /nekafin /nekasol
Stoffname
Calciumoxid
1.3 Synonyme:
Kalk, gebrannter Kalk, Branntkalk, ungelöschter Kalk, Weisskalk, Stückkalk, Weissfeinkalk
1.2 Chemische Bezeichnung:
Calciumoxid - CaO
CAS-Nr.
1305-78-8
REACH-Registrierungsnummer
01-2119475325-36-0017
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Calciumoxid wird u.a. in folgenden Bereichen verwendet gen des Stoffs und Verwendungen, Stahlindustrie, Baustoffindustrie, Chemische Industrie, Landwirtschaft,
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
wird biozide Zwecke, Umweltschutz (z.B. Rauchgasreinigung, Abwasser- behandlung, Klärschlammaufbereitung), Trinkwasseraufbereitung, Tierfutter, Nahrungsmittel, Arzneimittel, Bauindustrie, Papier, Farben Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
NOTRUFNUMMERN:
Europäische Notrufnummer
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Kalkfabrik Netstal AG
E-Mail-Addresse
dirk.sewing@kfn.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Einstufung gemäss Verordnung (EG) Reizwirkung auf die Haut (skin irritation 2); H315. 1272/2008: Schwere Augenschädigung (eye damage 1); H318. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (STOT SE 3); Expositionsweg: Inhalation; H335. 2.1.2 Einstufung gem. Richtlinie Reizend; Xi; R37, R38; R41.
Einstufung (67/548/EWG)
2.1.3
Weitere Informationen
Keine. Der volle Wortlaut der Einstufungen und Gefahrenhinweise ist in Abschnitt 16 enthalten.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) 1272/2008:
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 2 - 9 P261: Einatmen von Staub/Aerosol vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichts- schutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN Sofort GIFTINFORMATI- ONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT Mit viel Wasser abwaschen. P304+P340 BEI EINATMEN An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontakt- linsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501: Inhalt/Behälter/Verpackung können in Übereinstimmung mit nationalen und lokalen Vorschriften entsorgt werden. Der Wortlaut der nicht vollständig ausgeschriebenen Sicherheits- hinweise ist in Abschnitt 16 angegeben.
2.3 Sonstige Gefahren
Nicht bekannt. Calciumoxid erfüllt nicht die Kriterien für PBT- oder vPvB-Stoffe.