nekafer / nekafin / nekasol

Kalkfabrik Netstal AG

Überarbeitet am : 2018-09-30

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GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

215-138-9/1305-78-8

Name der Chemikalie

Calcium oxide

Konzentration

95-99%

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2018-09-30

Produktidentifikator

nekafer / nekafin / nekasol

Stoffname

Calciumoxid

1.3 Synonyme:

Kalk, gebrannter Kalk, Branntkalk, ungelöschter Kalk, Weisskalk, Stückkalk, Weissfeinkalk, Baukalk, Chemiekalk

1.2 Chemische Bezeichnung:

Calciumoxid - CaO

CAS-Nr.

1305-78-8

REACH-Registrierungsnummer

01-2119475325-36-0017

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Stahlindustrie, Baustoffindustrie, Chemische Industrie, Landwirt- schaft, biozide Anwendungen, Umweltschutz (z.B. Rauchgasreini- gung, Abwasserbehandlung, Klärschlammbehandlung), Trinkwas-

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Von keiner der in Tabelle 1 des Anhangs zu diesem Sicherheits- wird

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 GHS07

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Kalkfabrik Netstal AG

E-Mail-Addresse

info@gg-cert.de, info@kfn.ch

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H315, H318, H335

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H315

Causes skin irritation

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

2.1.1 Einstufung gemäss Verordnung (EG) Skin Irrit. 2; H315 1272/2008: Eye Dam. 1; H318 STOT SE 3; H335 - Expositionsweg: Inhalation 2.1.2

Weitere Informationen

Voller Wortlaut der Einstufung und Gefahrenhinweise in Abschnitt 16.

2.2. Kennzeichnungselemente

2.2.1 Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) 1272/2008:

Signalwort

Gefahr 2 - 10

Gefahrenhinweise

H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen.

Sicherheitshinweise

P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261: Einatmen von Staub/Aerosol vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichts- schutz tragen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT Mit viel Wasser waschen. P304+P340 BEI EINATMEN Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501: Inhalt/Behälter der Entsorgung in Übereinstimmung mit nationalen Vorschriften zuführen.

2.3 Sonstige Gefahren

Calciumoxid erfüllt nicht die Kriterien für PBT- oder vPvB-Stoffe. Sonstige Gefahren sind nicht bekannt.

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