Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-185-5
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-06-29
Produktidentifikator
GX
CAS-Nr.
1310-73-2
REACH-Registrierungsnummer
Eine
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
späteren Zeitpunkt vorgesehen ist
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
der Zubereitung
CLP-KLASSIFIZIERUNG
H314 Verursacht schwere Ätzwirkung auf die Haut und schwere Augenschäden, Skin Corr. 1A Clean H290 Korrosiv gegenüber Met. Corr. 1, Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden sie unter Abschnitt 16. Greising
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
67/548/EWG oder 1999/45/EG) e.k. C Ätzend R35 Verursacht schwere Verätzungen. Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) (67/548/EWG oder 1999/45/EG)
Signalwort
Kai P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein
Sicherheitshinweise
P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten, Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. GX P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Gefahrenpiktogramme
C Ätzend
R-Sätze
35 Verursacht schwere Verätzungen. Clean
S-Sätze
26-30-36/37/39-45 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser Maker abspülen und Arzt konsultieren. Niemals Wasser hinzugießen. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
2.3 Sonstige Gefahren
Von Chemikalien gehen grundsätzlich besondere Gefahren aus. Sie sind daher nur von entsprechend geschultem Personal mit der nötigen Sorgfalt zu handhaben. Chemische Charakterisierung: e.k.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------