Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
223-296-5/3811-73-2
Name der Chemikalie
Pyridine-2-thiol 1-oxide, sodium salt
Konzentration
≤1% 25% ≥15-<30% <5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2023-11-22
Produktidentifikator
Leder Reiniger
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU21 Verbraucherverwendungen: Private Haushalte / Allgemeinheit / Verbraucher SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk) Produktkategorie PC35 Wasch- und Reinigungsmittel (einschli...
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Alle anderen Anwendungen die nicht extra angeführt sind
NOTRUFNUMMERN:
+49 / 30 / 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
K&K Handelsgesellschaft mbH
E-Mail-Addresse
info@kuk-marderabwehr.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Alcohols C9-11, ethoxylated
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P280 Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Enthält
Biozidprodukte 1-HYDROXY-2-PYRIDINETHIONE SODIUM SALT
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält nachweislich keine organisch gebundenen Halogenverbindungen (AOX), Nitrate, Schwermetallverbindungen und Formaldehyd.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.