Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
233-539-7/10222-01-2
Name der Chemikalie
2,2-Dibromo-2-cyanoacetamide
Konzentration
20%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-04-08
Produktidentifikator
JKL 80
CAS-Nr.
10222-01-2
REACH-Registrierungsnummer
Eine
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Biozid für die Kühlwasserbehandlung gemäß Richtlinie 98/8/EG
NOTRUFNUMMERN:
Gift-Notdienst München (089) 1 92 40
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
JUDO Wasseraufbereitung GmbH
E-Mail-Addresse
peter.mueller@judo.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H302, H315, H317, H318, H332, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
CLP] Akute Toxizität, Kategorie 4, H302 Akute Toxizität, Kategorie 4, H332 Metallkorrosivität, Kategorie 1, H290 Augenschäden Kategorie 1, H318 Hautreizung Kategorie 2, H315 Hautsensibilisierung Kategorie 1, H317 Gewässergefährdend, Chronisch, Kategorie 3, H412
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008Kennzeichnungselemente:
Signalwort
Gefahr GHS 05 GHS 07
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise
Vorbeugung) P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. (Entsorgung) P501 Inhalt und Behälter der Sonderabfallentsorgung zuführen
Antwort
P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Klei- dungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder –ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Keine besonderen Gefahren bekannt, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar