Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-08-12
Produktidentifikator
JH-5
CAS-Nr.
7601-54-9
REACH-Registrierungsnummer
01-2119489800-32-0000
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
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Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
JUDO Wasseraufbereitung GmbH
E-Mail-Addresse
peter.mueller@judo.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] GHS 07, Signalwort: Achtung Eye irrit 2, Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 Skin irrit 2, Ätzung/Reizung der Haut Kategorie 2 STOT SE 3: Spezifische Zielorgantoxizität (einmalige Exposition) Kategorie 3
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS) Kennzeichnung nach Verordnung EG 1272/2008 (CLP) : GHS 07
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen H319 Verursacht schwere Augenreizung H335 Kann die Atemwege reizen
Sicherheitshinweise
Vorbeugung) P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P264 Nach Gebrauch Gesicht und Hände gründlich waschen. (Entsorgung) P501 Entsorgung des Inhalts/des Behälters gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften.
Antwort
P302 + P352 Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305 + P351 + P338 Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312 Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT bzw. vPvB