Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-137-3
Name der Chemikalie
Calcium hydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-06-02
Produktidentifikator
NIVELIN D
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
NIVELIN D zieht sich beim Trocken extrem wenig zusammen, zeichnet sich durch ein niedriges Elastizitätsmodul aus und ist stark wasserabweisend sowie hydrophobiert. Gespachtelte Fassadenflächen können mit allen Fasadenfarben gestrichen werden und Innenflächen können mit jeder Dispersionswandfarbe gestrichen werden oder mit Tapeten beklebt werden
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
JUB d.o.o
E-Mail-Addresse
info@jub.si, branko.petrovic@trc-jub.si
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt ist gemäß den Vorschriften über die Klassifizierung von Chemikalien (Klassifizierungsverordnungen und insbesondere die EU-Richtlinien 1967/548/EWG und 1999/45/EG sowie die CLP-Verordnung 2008/1272/EG) als gefährliche Mischung eingestuft, weil es Zement und Kalk enthält.
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R41: Gefahr ernster Augenschäden. Xi; Sensibilisierend R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Portlandzement (<1% Quarz) Calciumhydroxid
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Weitere Informationen
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar AT