Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
N/A
EC/CAS
55965-84-9
Name der Chemikalie
Mixture of 5-chloro-2-methyl-2H- isothiazol-3-one (EINECS 247-500-7) and 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (EINECS 220-239-6)
Konzentration
N/A
EC/CAS
247-500-7
Name der Chemikalie
Mixture of 5-Chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H)-one and 2-methylisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
N/A
EC/CAS
220-239-6
Name der Chemikalie
Mixture of 5-Chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H)-one and 2-methylisothiazol-3(2H)-one 2-Methyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-06-17
Produktidentifikator
JUPOL PROFESSIONAL
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
JUPOL PROFESSIONAL ist eine Wandinnenfarbe, die für den dekorativen Schutz von Wänden und Decken in Wohn- und Geschäftsgebäuden, Einrichtungen und anderen Objekten eingesetzt wird. Die Farbe zeichnet sich durch den geringen Gehalt von leichten flüchtigen organischen Stoffen aus und enthält keine Schwermetalle. Die Farbe kann einfach aufgetragen werden und steht im Abtönsystem in einer großen Anzahl von Pastelltönen zur Verfügung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
JUB d.o.o
E-Mail-Addresse
info@jub.si, branko.petrovic@trc-jub.si
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt ist gemäß den Vorschriften über die Klassifizierung von Chemikalien (Klassifizierungsverordnungen und insbesondere die EU-Richtlinien 1967/548/EWG und 1999/45/EG sowie die CLP-Verordnung 2008/1272/EG) nicht als gefährliche Mischung eingestuft, sondern kann eine allergische Reaktion hervorrufen.
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Entfällt. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt · Gefahrenpiktogramme entfällt · Signalwort entfällt · Gefahrenhinweise entfällt
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P402+P404 An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Enthält
Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol- 3-on [EG nr. 220-239-6] (3:1), 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar