Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
205-725-8/148-79-8
Name der Chemikalie
2-Thiazol-4-yl-1H-benzoimidazole
Konzentration
< 0,1%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-06-12
Produktidentifikator
FUGALUX
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
FUGALUX ist eine auf Zementbasis hergestellte Mischung zum Verfugen von Boden- und Wandfliesen im
NOTRUFNUMMERN:
Während der normalen Öffnungszeiten - Arbeitszeit (8 - 16 Uhr CET
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
JUB d.o.o
E-Mail-Addresse
info@jub.si, branko.petrovic@trc-jub.si
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H317, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt ist gemäß den Vorschriften über die Klassifizierung von Chemikalien (Klassifizierungsverordnungen und insbesondere die EU-Richtlinien 1967/548/EWG und 1999/45/EG sowie die CLP-Verordnung 2008/1272/EG) als gefährliche Mischung eingestuft, weil es Zement enthält.
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung (Fortsetzung auf Seite 2) AT (Fortsetzung von Seite 1) Skin Corr. 1C H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R37/38-41: Reizt die Atmungsorgane und die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. Xi; Sensibilisierend R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Portlandzement (<1% Quarz)
R-Sätze
37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar